Wann immer Sie eine unabhängige Werteinschätzung Ihrer Immobilie benötigen: Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem Fachwissen für die Immobilienbewertung sind wir der richtige Ansprechpartner. Gerne bewerten wir Ihre Immobilien in Berlin und im Südwesten der Bundeshauptstadt.
Sie möchten Ihre Wohnung in Berlin Wilmersdorf, Ihre Villa in Grundwald oder Ihr Haus am Wannsee verkaufen? Dann sollten Sie professionell den Immobilienwert ermitteln. Eine Marktwerteinschätzung bildet eine der wichtigsten Eckpfeiler eines gelungenen, zufriedenstellenden Verkaufs. Denn sie garantiert zum einen, dass Sie Ihre Immobilie nicht unter Wert verkaufen und damit Geld verlieren. Sie ebnet zum anderen den Weg für einen zügigen Verkaufsprozess und eine passende Zielgruppenansprache bei der Vermarktung.
Je weniger zielgerichtet die Vermarktung und Ansprache der Interessenten ist, umso langwieriger wird der Verkaufsprozess. Das kann am Ende bedeuten, dass Sie keinen Käufer finden oder Ihre übrigen Pläne für die Zeit nach dem Verkauf neu organisieren müssen. Und wie ärgerlich wäre es, wenn Sie für die Finanzierung Ihrer neuen Immobilie einen Zwischenkredit aufnehmen müssten oder sich einfach über Monate mit dem nicht verkauften Haus herumärgern müssen?
Aber nicht nur beim Verkauf einer Immobilie sollten Sie eine gründliche Immobilienbewertung vornehmen lassen. Auch im Rahmen eines Scheidungsverfahren oder bei Erbstreitigkeiten mit der Erbengemeinschaft ist eine Wertermittlung absolut sinnvoll und wichtig.
Groeben Immobilien wird von Frau Gabriele von der Groeben geführt. Sie ist langjährige Maklerin und geprüfte Wertermittlerin. Durch ihre Tätigkeit auf dem Berliner Immobilienmarkt seit über 10 Jahren verfügt sie über einen umfassenden Erfahrungs- und Wissensschatz, der für die Wertermittlung unerlässlich ist.
Nach den Richtlinien für die Immobilienbewertung ermittelt Frau von der Groeben einen realistischen Verkehrswert für Ihre Immobilie und empfiehlt Ihnen gerne einen Angebotspreis, der sowohl Ihre Preisvorstellungen als auch die Nachfrage am Immobilienmarkt optimal bedient.
Wir verstehen uns als Dienstleister und bieten Ihnen daher gerne alle Leistungen an, die Sie sich rund um die Immobilienbewertung und den Verkauf wünschen. So nehmen wir Ihnen nicht nur viel Arbeit ab, sondern sorgen auch für eine unkomplizierte Immobilienvermittlung. Aufgrund unserer Erfahrung und Marktkenntnis vermeiden wir Risiken und finanzielle Verluste.
Lassen Sie sich von uns persönlich beraten und wir erarbeiten gemeinsam das Leistungspaket, das Ihren Vorstellungen entspricht und Sie möglichst optimal bei Ihrem Immobilienvorhaben unterstützt. Kontaktieren Sie uns gerne über unser Eigentümerformular.
Alle Immobilien können auf ihren Wert geschätzt werden. Das gilt für klassische Wohnimmobilien wie Einfamilienhäuser oder Reihenhäuser ebenso wie für Ladenlokale, Restaurants und andere Gewerbeimmobilien. Selbst Einkaufscenter, Lagerhallen, Bahnhöfe und Abrissgebäude oder Grundstücke können bewertet werden. Das setzt einerseits voraus, dass der Makler über die entsprechende Expertise für die Immobilienart verfügt und er andererseits die richtige Bewertungsmethode anwendet. Denn je nach Immobilienart – und Verfügbarkeit von Immobilien- und Marktdaten – bewertet man Immobilien nach dem Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren.
Der Verkehrswert – alternativ auch: Marktwert – bezeichnet den Preis, zu dem eine Immobilie nach objektiver Beurteilung verschiedener Faktoren auf dem freien Markt unter den Umständen, die zum Zeitpunkt der Immobilienbewertung herrschten, verkauft werden könnte. Es handelt sich also um den potenziell erzielbaren Preis. Dabei spielt unter anderem die Frage eine Rolle, welchen Preis die Interessenten bereit sind, zu zahlen. Zu den Faktoren, die den Verkehrswert einer Immobilie beeinflussen, zählen insbesondere die Lage, die Beschaffenheit, die individuellen Merkmale und Besonderheiten.
Der Bodenrichtwert ist der Quadratmeterpreis für unbebauten Boden. Es handelt sich um einen Durchschnittswert, der von den Gutachterausschüssen der Gemeinden und Städte jährlich, mindestens aber alle zwei Jahre, neu definiert. Als Grundlage für die Ermittlung des Bodenrichtwertes dient den Gutachterausschüssen die amtliche Kaufpreissammlung – jene Preise, die tatsächlich bei Immobilienkäufen gezahlt wurden. Die jeweiligen Bodenrichtwerte können beim zuständigen Kataster-, Vermessungs- oder Bauamt bezogen werden.
Bedeutung findet der Bodenrichtwert in der Immobilienbewertung, wenn keine Daten für ein Vergleichswertverfahren vorliegen. In diesem Fall dient der Bodenrichtwert hilfsweise als Bemessungsgrundlage, bzw. wird von diesem Wert ausgehend ein Wert für bebaute Grundstücke abgeleitet. Nicht verwechseln darf man den Bodenrichtwert mit dem Bodenwert, bei dem es sich um den realen Wert des individuellen Grundstücks handelt.
Es erleichtert die Immobilienbewertung durch den Makler oder Sachverständigen und verkürzt die Dauer der Wertermittlung, wenn Sie folgende Unterlagen bereithalten:
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