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Eine Person füllt einen Mietvertrag aus

Rechte und Pflichten eines Vermieters: Darauf müssen Sie achten

Nebenkostenabrechnungen schreiben, Baumängel beseitigen und für eine funktionierende Heizung sorgen – als Vermieter müssen Sie eine Vielzahl von Pflichten erfüllen, besitzen aber gleichzeitig viele Rechte.

Wir verschaffen Ihnen einen Überblick, damit Sie unbeschwert und erfolgreich Ihre Immobilie vermieten.

 

Ihre Pflichten als Vermieter

Instandhaltung: Muss die Fassade gedämmt oder der Balkon erneuert werden, ist dies Sache des Vermieters. Gleiches gilt für die Beseitigung von Baumängeln oder damit zusammenhängender Schimmel. Auch die Gartenpflege ist Teil Ihrer Pflichten.

Verkehrssicherung: Morsche Äste entfernen, im Winter einen Streudienst beauftragen und die Umgebung beleuchten: Als Vermieter tragen Sie Sorge, dass sich um die Immobilie herum niemand verletzt.

Hausordnung: Sie müssen sich darum kümmern, dass Ihre Mieter die Hausordnung befolgen, wozu auch die Einhaltung von Ruhe gehört. Nicht nur Ihre Mieter müssen sich an gesetzliche Ruhezeiten halten – auch Sie müssen Lärmquellen in unmittelbarer Nähe der Wohnung beseitigen.

Funktionierende Heizung: Sorgen Sie jederzeit für eine einwandfreie Heizung. Zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April muss das Haus oder die Wohnung auf mindestens 20 Grad beheizt werden können.

Nebenkostenabrechnung: Erstellen Sie jährlich eine Nebenkostenabrechnung. Verpassen Sie die Frist, entfallen eventuelle Nachzahlungen für den Mieter.

Wohnungsgeberbestätigung: Dieses Dokument müssen Sie Ihren Mietern ausstellen, damit diese ihren Wohnsitz bei der Meldebehörde registrieren lassen können.

Steuern auf Mieteinnahmen: Als Vermieter sind Sie dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben und die Mieteinnahmen mit Ihrem Einkommensteuersatz zu verrechnen.

 

Ihre Rechte im Überblick

Kaution: Um sich gegen Mietausfälle abzusichern, ist es rechtens, eine Kaution in Höhe von maximal drei Nettokaltmieten zu verlangen.

Miete im Voraus verlangen: Ihre Mieter müssen die Miete spätestens am dritten Werktag eines Monats an Sie zahlen.

Mieterhöhung: Haben Sie eine Staffelmiete vereinbart, dürfen Sie die Miete anheben. Gleiches gilt bei Modernisierungen, die Mieterhöhungen rechtfertigen.

Durch Mieter verursachte Schäden: Sind Mieter für Schäden verantwortlich, müssen Sie diese auch selbst bezahlen. Dazu zählt auch die Beseitigung von Schimmel oder anderen Schäden aufgrund eines falschen Heiz- oder Lüftungsverhaltens.

Immobilie verkaufen: Möchten Sie das Haus verkaufen, benötigen Sie keine Einwilligung der Mieter. Der Käufer muss allerdings den Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten übernehmen.

 

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