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Eine ältere Person hält ein kleines Modellhaus in der Hand

Immobilie geerbt: Das richtige Vorgehen für Erben

Die Freude über ein Immobilienerbe kann schnell vergehen – wenn rechtliche Aspekte überfordern, Gebühren fällig werden oder eine Uneinigkeit in der Erbengemeinschaft besteht.

Doch haben Sie keine Angst vor den Schwierigkeiten:

Wir verraten Ihnen, welche Schritte wichtig sind und welche Optionen bei einer Haus- oder Wohnungserbschaft bestehen!

 

Rechtliche Aspekte einer Immobilienerbschaft

Viele Erben haben Angst vor einer hohen Erbschaftssteuer; doch gibt es in Deutschland teilweise hohe Freibeträge. Wenn Sie als Alleinerbe ein Haus oder eine Wohnung erhalten haben, müssen Sie sich zudem als dessen Besitzer eintragen lassen. Dies erfolgt im Grundbuch. Innerhalb von zwei Jahren ist die Umschreibung in der Regel für Sie gebührenfrei. Für die Umtragung ist der Erbschein erforderlich, den Sie beim Nachlassgericht erhalten.

 

Optionen für Erben: Bewohnen, verkaufen oder vermieten?

Genießen Sie die alleinige Entscheidungsfreiheit darüber, was mit der Immobilie passiert, können Sie diese

  • selbst bewohnen
  • verkaufen
  • oder vermieten.

Im ersten Fall müssen Sie natürlich sämtliche der anfallenden Gebühren für Haus und Grundstück bzw. für die Wohnung übernehmen. Dafür können Sie mietfrei wohnen – und haben eventuell eine attraktive Alternative zu Ihren jetzigen Wohnverhältnissen.

Entscheiden Sie sich für den Verkauf, geben Sie rasch die Verantwortung für die Instandhaltung ab und profitieren von einem sofortigen, einmalig hohen Geldbetrag. Dafür ist die Immobilie unwiederbringlich als Kapitalanlage verloren. Im Fall der Vermietung bleiben Sie hingegen Besitzer der Immobilie und dürfen auf laufende Einnahmen zählen – müssen aber auch als Ansprechpartner für die Mieter zur Verfügung stehen. Dazu kommen Instandhaltungsmaßnahmen und Sie müssen im Zweifelsfall für Reparaturen sorgen.

 

Was tun bei Konflikten in der Erbengemeinschaft?

Schwieriger wird die Sache, wenn Sie nicht der alleinige Erbe sind, sondern sich eine Erbengemeinschaft die Immobilie teilt. In diesem Fall können Sie die Entscheidung nicht ohne Zustimmung der anderen Parteien treffen. Besonders kompliziert gestaltet sich die Situation, wenn Unstimmigkeiten herrschen. Da die Immobilie in der Regel unter einem Leerstand leidet und zudem Kosten für alle Erben verursacht, ist eine schnelle und einvernehmliche Lösung besonders wünschenswert.

Hier setzt unser Mediationsverfahren an: Unsere Mediatorin Gabriele von der Groeben berät Sie hinsichtlich der Möglichkeiten – und lässt alle Parteien in Ruhe zu Wort kommen. So wird in neutraler, offener Umgebung ein Konzept erarbeitet, mit dem die gesamte Erbengemeinschaft glücklich ist. Dadurch vermeiden Sie einen vorschnellen Verkauf oder sogar die Teilungsversteigerung, die – meist mit hohen Verlusten – als letzte Lösung bei Uneinigkeit in der Erbengemeinschaft erfolgt. Auch können Sie auf diese Weise kostenintensive Gerichtsverhandlungen umgehen.

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